Telefonnotdienst

Was leistet der telefonische Notdienst?

  • Fortsetzung der hausärztlich gewohnten Behandlungsweise auch außerhalb der Sprechzeiten
  • Telefonische Erreichbarkeit während festgelegter Notfall-Sprechzeiten
  • Zurückgreifen auf ein vorher festgelegtes Sortiment von Arzneimitteln, das die Patienten in ihrer Hausapotheke vorhalten, oder über die örtliche Apotheke beziehen können

Zugang zum Telefon-Notdienst

Jeder Mensch hat die Möglichkeit, den ärztlichen Telefonnotdienst zu nutzen, wenn er:

  • seinen Wohnsitz im Großraum Dresden, Radebeul, Chemnitz hat (Ausnahmen sind nach Absprache möglich), und
  • als Teilnehmer des ärztlichen Telefonnotdienstes bei der Gesundheitsinitiative Dresden angemeldet ist und
  • seine Kostenumlage für die Bereitstellung für das laufende Jahr beglichen hat.

Was kostet der ärztliche Telefon-Notdienst?

Die Bereitstellungsumlage ist pro Haushalt zu entrichten und beträgt derzeit 5 Euro im Monat. Alle dort in der Wirtschaftseinheit (Familie) lebenden Menschen sind damit berechtigt, telefonische Beratung unentgeltlich in Anspruch zu nehmen.

Die Zahlung der Bereitstellungsgebühr erfolgt über Lastschrifteinzug. Wir ziehen im Aufnahmejahr für die verbleibenden Monate bis Dezember ein. Ab dann wird im Januar jeweils der Jahres­beitrag für das laufende Jahr eingezogen.

Einrichtungen wie z. B. Heime können einen Gruppenvertrag für ihre Bewohner abschließen.

Die meisten Ärzte verzichten auf ihr Beratungshonorar und lassen dies in den Therapiefonds der Gesundheitsinitiative Dresden einfließen, mit dem dort geholfen werden soll, wo eine notwendige anthroposophische Therapie durch die Kassen nicht getragen und durch den Patienten nicht alleine finanziert werden kann.

Verfügbarkeit des ärztlichen Telefon-Notdienstes

Die für Sie zutreffende Telefonnummer erhalten Sie zusammen mit Ihrer Teilnehmernummer, die Sie bitte bei jedem Anruf bereit halten. Zu folgenden Zeiten sind Notrufe möglich:

Mi und Fr 19:00 – 22:00 Uhr
Sa, So, Fr 10:00 – 12:00 Uhr sowie 19:00 – 22:00 Uhr

Ihr Anruf wird von einer Notrufzentrale entgegengenommen. Dort werden Sie nach Namen, Teilnehmernummer und telefonischer Erreichbarkeit gefragt. Der Dienstarzt wird daraufhin informiert, und ruft Sie – in der Regel binnen 20 Minuten – zurück.

Wo sind die Grenzen der telefonischen Beratung?

Der diensthabende Arzt kann jederzeit auf andere Notdienste zurückgreifen, wenn er aufgrund der Schilderungen zu der Überzeugung kommt, dass eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist.

Wo absehbarer Weise eine telefonische Beratung nicht ausreicht, sollte direkt ein anderer Notdienst angerufen werden:
  • Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in der Fiedlerstrasse 25 (Uniklinik, Haus 28)
    • Hausärztliche und kinderärztliche Notfallpraxis:
      Montag – Freitag: 19.00 – 24.00 Uhr
      Samstag, Sonn- und Feiertags: 7.00 – 24.00 Uhr
    • Chirurgische Notfallpraxis:
      Samstag, Sonn- und Feiertags: 8.00 – 23.00 Uhr
  • Hausbesuchsnotdienst der KV, z. B. bei fieberhaften Erkrankungen Tel. 116 117
  • Rettungsdienst wenn ein akut bedrohlicher Zustand vermutet wird Tel. 112

Kündigung

Jeder Teilnehmer kann zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende besteht bei Wegzug, bei Tarifänderungen, sowie bei wesentlichen Änderungen der Verfügbarkeitszeiten durch den Anbieter. Zu viel bezahlte Beträge werden dann zurück erstattet.

Das „Kleingedruckte”

Wir bemühen uns, eine reibungslose Abwicklung und Erreichbarkeit zu gewährleisten. Alle technischen und personellen Voraussetzungen sind getroffen. Dennoch kann im seltenen Einzelfall durch höhere Gewalt, durch technisches oder menschliches Versagen das Beratungsgespräch unterbrochen werden oder nicht zustande kommen. Ein Rechtsanspruch besteht insofern nicht.
Bitte kontaktieren Sie in diesem unwahrscheinlichen Fall erneut die Notrufzentrale über die Ihnen bekannte Notrufnummer. Bei Unzufriedenheit und Mängeln sind wir auf Ihre Rückmeldung angewiesen, damit wir sie beheben können.

Jeder Dienstarzt arbeitet in eigener Verantwortung. Eine Haftung wird von der Gesundheitsinitiative Dresden nicht übernommen. Diese stellt nur den Kontakt zwischen Ratsuchendem und Arzt her.

Anrufer, die durch eine private Krankenversicherung Anspruch auf Rückerstattung haben, erhalten vom Dienstarzt evtl. eine Honorarrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), für Versicherte in den gesetzlichen Krankenkassen ist die Beratung mit der Bereitstellungsgebühr abgegolten.

Änderungen der Verfügbarkeitszeiten und Zugangsdaten behalten wir uns vor. Wir infor­mieren Sie dann jedoch rechtzeitig darüber.

Änderungen der Bankverbindung sind uns unverzüglich mitzuteilen, da wir sonst berechtigt sind, entstehende Mehrkosten, die uns die Bank in Rechnung stellt, vom Teilnehmer erstatten zu lassen.

Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist unsolidarisch und nicht zulässig. Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Ausschluss vom Telefonnotdienst.

Anmeldung

Sie können sich für den ärztlichen Telefonnotdienst im Downloadbereich einen Teilnahmeantrag herunterladen. Dort finden Sie auch die Leistungsbeschreibung als PDF-Dokument.
Sie können auch per E-Mail von der Kontaktseite aus ein Formular bestellen oder Sie wenden sich über das Info-Telefon an einen Ansprechpartner der Gesundheitsinitiative Dresden.

Info-Telefon: 0351 - 50 00 59 59 (Mo-Fr 9.00 - 12.00 Uhr)