22.11.24 19.00 Uhr
30.11.24 - 01.12.24 Sa 15-18 Uhr / So 10-13 Uhr
Jeder Mensch hat die Möglichkeit, den ärztlichen Telefonnotdienst zu nutzen, wenn er:
Die Bereitstellungsumlage ist pro Haushalt zu entrichten und beträgt derzeit 5 Euro im Monat. Alle dort in der Wirtschaftseinheit (Familie) lebenden Menschen sind damit berechtigt, telefonische Beratung unentgeltlich in Anspruch zu nehmen.
Die Zahlung der Bereitstellungsgebühr erfolgt über Lastschrifteinzug. Wir ziehen im Aufnahmejahr für die verbleibenden Monate bis Dezember ein. Ab dann wird im Januar jeweils der Jahresbeitrag für das laufende Jahr eingezogen.
Einrichtungen wie z. B. Heime können einen Gruppenvertrag für ihre Bewohner abschließen.
Die meisten Ärzte verzichten auf ihr Beratungshonorar und lassen dies in den Therapiefonds der Gesundheitsinitiative Dresden einfließen, mit dem dort geholfen werden soll, wo eine notwendige anthroposophische Therapie durch die Kassen nicht getragen und durch den Patienten nicht alleine finanziert werden kann.
Die für Sie zutreffende Telefonnummer erhalten Sie zusammen mit Ihrer Teilnehmernummer, die Sie bitte bei jedem Anruf bereit halten. Zu folgenden Zeiten sind Notrufe möglich:
Mi und Fr 19:00 – 22:00 Uhr Sa, So, Fr 10:00 – 12:00 Uhr sowie 19:00 – 22:00 Uhr
Ihr Anruf wird von einer Notrufzentrale entgegengenommen. Dort werden Sie nach Namen, Teilnehmernummer und telefonischer Erreichbarkeit gefragt. Der Dienstarzt wird daraufhin informiert, und ruft Sie – in der Regel binnen 20 Minuten – zurück.
Der diensthabende Arzt kann jederzeit auf andere Notdienste zurückgreifen, wenn er aufgrund der Schilderungen zu der Überzeugung kommt, dass eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist.
Jeder Teilnehmer kann zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende besteht bei Wegzug, bei Tarifänderungen, sowie bei wesentlichen Änderungen der Verfügbarkeitszeiten durch den Anbieter. Zu viel bezahlte Beträge werden dann zurück erstattet.
Wir bemühen uns, eine reibungslose Abwicklung und Erreichbarkeit zu gewährleisten. Alle technischen und personellen Voraussetzungen sind getroffen. Dennoch kann im seltenen Einzelfall durch höhere Gewalt, durch technisches oder menschliches Versagen das Beratungsgespräch unterbrochen werden oder nicht zustande kommen. Ein Rechtsanspruch besteht insofern nicht. Bitte kontaktieren Sie in diesem unwahrscheinlichen Fall erneut die Notrufzentrale über die Ihnen bekannte Notrufnummer. Bei Unzufriedenheit und Mängeln sind wir auf Ihre Rückmeldung angewiesen, damit wir sie beheben können.
Jeder Dienstarzt arbeitet in eigener Verantwortung. Eine Haftung wird von der Gesundheitsinitiative Dresden nicht übernommen. Diese stellt nur den Kontakt zwischen Ratsuchendem und Arzt her.
Anrufer, die durch eine private Krankenversicherung Anspruch auf Rückerstattung haben, erhalten vom Dienstarzt evtl. eine Honorarrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), für Versicherte in den gesetzlichen Krankenkassen ist die Beratung mit der Bereitstellungsgebühr abgegolten.
Änderungen der Verfügbarkeitszeiten und Zugangsdaten behalten wir uns vor. Wir informieren Sie dann jedoch rechtzeitig darüber.
Änderungen der Bankverbindung sind uns unverzüglich mitzuteilen, da wir sonst berechtigt sind, entstehende Mehrkosten, die uns die Bank in Rechnung stellt, vom Teilnehmer erstatten zu lassen.
Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist unsolidarisch und nicht zulässig. Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Ausschluss vom Telefonnotdienst.
Sie können sich für den ärztlichen Telefonnotdienst im Downloadbereich einen Teilnahmeantrag herunterladen. Dort finden Sie auch die Leistungsbeschreibung als PDF-Dokument.Sie können auch per E-Mail von der Kontaktseite aus ein Formular bestellen oder Sie wenden sich über das Info-Telefon an einen Ansprechpartner der Gesundheitsinitiative Dresden.